- Arbeitskraft
- Berufshaftpflicht
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Studioversicherung
- Versorgungswerk
- Zusatzversicherungen
Ja, in den Unterlagen haben Sie die Möglichkeit eine Privathaftpflichtversicherung für sich oder Ihre ganze Familie mit einer Versicherungssumme von 10.000.000 .- € mitzuversichern
Mitglieder der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) können durch eine Krankenzusatzversicherung die Qualität ihrer Absicherung erhöhen. Nicht versicherbare Leistungen in der GKV oder für den persönlichen Bedürfnissen des Einzelnen als nicht ausreichend, können durch ergänzenden Versicherungsschutz bei der PKV versichert werden.
Mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende können Versicherte ihre Mitgliedschaft kündigen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist dann verpflichtet innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung, ein Bestätigung der Kündigung auszustellen. Diese Bescheinigung wird dann für den „Folgeversicherer“ benötigt.
Der Hausarzt ist bei der hausarztzentrierten Versorgung in Sachen Gesundheit immer der erste Ansprechpartner.
Es besteht eine Verpflichtung auf das, dem Wohnort nächsten Krankenhaus zu wählen. Differenzkosten die bei der Wahl eines anderen Krankenhaus entstehen, müssen selbst beglichen werden.
Es besteht eine frei Arzt- und Zahnarztwahl unter den Vertragsärzten – zeitlich unbegrenzt.
Es werden die notwendigen ärztlichen Behandlungskosten mit allen modernen Heil- und Behandlungsmethoden übernommen.
- Höchstbetrag, kinderlos mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld = 933,65 €
- Niedrigster Beitrag (Einkommen 1096,67 € mtl.) kinderlos ohne Krankentagegeld = 205,07 €
Ja, bis zu 6 Monaten Rückerstattung der gezahlten Beiträge gibt es zurück.
Ja, im Krankheitsfall entscheiden Sie, wenn Sie konsultieren möchten (Arzt, Facharzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Logopäde usw.)
- Gewünschten Leitungen
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand (aktuell)
- Risikoprüfung bei Antragstellung (bei Vorerkrankungen)
- Versicherungsschutz im ambulanten Bereich (freie Arzt- und Heilpraktikerwahl)
- Versicherungsschutz im Krankenhaus (Wahl des Krankenhauses, Wahl der Unterbringung 1 oder 2 Bett-Zimmer, freie Arztwahl)
- Versicherungsschutz im Bereich der zahnärztlichen Versorgung (Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays)
- Krankentagegeldversicherung (Verdienstausfall) kann frei ab dem gewünschten Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden)
Es besteht ein Kollektivrahmenvertrag mit 25% Kostennachlass gegenüber den Normaltarifen.
- Krankenhausaufenthalt: während eines Krankenhausaufenthaltes entsteht in der Regel ein sofortiger Verdienstausfall, weil das Krankentagegeld erst später bzw. gar nicht greift
- Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit: Durch Folgen eines Unfalls, kann die Arbeitskraft nur teilweise oder nicht mehr dem eigenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden
Nein, für die reine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis sind Sie über die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers mitversichert.
Achtung: Für gelegentliche und nebenberufliche Tätigkeiten auf eigene Rechnung bzw. auch für die unentgeltliche Tätigkeit haften Sie persönlich und brauchen in diesem Fall eine Berufshaftpflichtversicherung!
Für Kosmetiker/Kosmetikerinnen sind in unserer Berufshaftpflicht-Versicherung alle üblichen Kosmetik-Behandlungen (siehe Seite Berufshaftpflicht) mitversichert!
Die Kündigungsfristen sind üblicherweise 3 Monate zum Versicherungsjahresschluss.
Wer in meiner Familie ist da noch mitversichert?
Wenn Sie zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung eine Privathaftpflicht mitversichern, gilt:
Mitversichert sind
- Ihr Ehepartner
- Ihr Lebenspartner (im gleichen Haushalt und unverheiratet)
- Unverheiratete minderjährige Kinder (auch Stief-/Adoptiv- und Pflegekinder)
- Unverheiratete volljährige Kinder während Schul- und Berufsausbildung
- Minderjährige Austauschschüler/Gastkinder im Haushalt
- Geistig und/oder körperlich behinderte volljährige Kinder im Haushalt
- Pflegebedürftige Familienangehörige im Haushalt
- Hausangestellte
Das Bündeln einer Privathaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung in einer Police ist nicht nur preiswerter als 2 getrennte Verträge, sondern auch einfacher in der Handhabe.
Bei manchen Schadensfällen ist es oft schwer zu unterscheiden, ob der Schaden aufgrund einer beruflichen oder privaten Tätigkeit entstand.
Wenn Sie zudem beide Verträge bei einer Gesellschaft versichern ist die Abwicklung für Sie viel einfacher.
Wenn Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung besitzen, klären Sie bitte ab zu welchem frühesten Termin Sie diese kündigen können.
In diesem Fall schließen Sie bei uns am besten zunächst eine Berufshaftpflichtversicherung ohne Privathaftpflicht-Schutz ab und wechseln zum Termin der Beendigung Ihres bisherigen Vertrages in einen anderen Tarif der Continentale Berufshaftpflichtversicherung.
Bei Fragen melden Sie sich einfach bei uns. Wir klären das gemeinsam!
Für Kosmetikstudios/-Institute empfiehlt sich ein Haftpflichtversicherungsschutz schon bevor die erste Kundin behandelt wird.
Am besten auch vor Abschluss eines Mietvertrages, d.h. bevor Haftungsrisiken entstehen können.
Schon bei Einrichtung der beruflichen Räume beginnt die Haftung.
Beispiel: Beim Aufhängen eines Bildes in den neuen Räumen, wird versehentlich eine Wasserleitung angebohrt.
Keine Sorge, Ihr Versicherungsschutz wird schnell wirksam! Ab Eingang Ihres Versicherungsantrages gewähren wir bereits einen vorläufigen Versicherungsschutz.
Um keine Stresssituation vor Start Ihres Kosmetikstudios aufkommen zu lassen, können Sie den Startzeitpunkt für Ihren Haftpflicht-Versicherungsschutz auch schon vorsorglich in die Zukunft datieren. Also zum Zeitpunkt des Beginns Ihrer Tätigkeit als Kosmetikerin.
Ja, Seminare und Schulungen sind sowohl in eigenen und auch in fremden Räumen versichert!
Auch gelegentliche Vorträge im europäischen Ausland sind versichert, der Firmensitz muss allerdings in Deutschland sein.
Es werden grundsätzlich die entstandenen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm abgesichert.
Ja, es ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung (bis 12 Monate und bis zur Höhe der Versicherungssumme der Betriebsinhaltsversicherung) mitversichert.
Sind Studioversicherung, Betriebsinhalt und Inhaltsversicherung – Geschäftsinventar oder Inventarversicherung dasselbe?
Grundsätzlich sind alle Bezeichnungen richtig, werden nur von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich verwendet.
Die verständlichste Form ist eigentlich: Die Hausratversicherung für mein Studio.
Der Versicherungswert ist der komplette Inhalt Ihres Studios zum Neuwert incl. Mwst. (Inventar, elektronische Geräte, Materialien, Vorräte usw.)
Einen wichtigen Schutz bietet die Berufshaftpflichtversicherung, wie auch die Betriebshaftpflichtversicherung, wenn Dritte (hier Kundin im Studio) durch die versicherte Tätigkeit der Kosmetikerin geschädigt wird und Schadenersatzansprüche gegen die Kosmetikerin geltend macht.
Im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme wird bei begründeten Ansprüchen geleistet und unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt (mit dem passiven Rechtsschutz dann auch vor Gericht)
Der leicht zu erklärende Unterschied ist: die Berufshaftpflichtversicherung leistet für Schäden die durch die versicherte Person entstanden sind und die Betriebshaftpflicht leistet für den Betrieb
Was ist ein Mietsachschaden:
- Ein Mietsachschaden ist ein Schaden, der an gemieteten Firmenräumen entstanden ist. Z.B. es fällt eine Glasflasche in das Waschbecken, welches erneuert werden muss.
- Nicht versichert sind Allmählichkeitsschäden, wie z.B. die Abnutzung des Fußbodens.
Ja, die entstehenden Kosten sind mitversichert, wenn es sich um das gemietete Studio/Institut handelt!
Für die Versicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung gibt es keine Vorschriften.
Je höher die Versicherungssumme ist, desto sicherer ist es, dass der verursachte Schaden durch die Versicherung gedeckt ist. Wir haben für die Berufshaftpflichtversicherung 3, 5 oder 10 Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden zur Auswahl.
Die Versicherungssumme für die eingeschlossene Familienprivathaftpflichtversicherung richtet sich nach der gewählten Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungssumme für die Geschäftsinhaltsversicherung (Studio/Institut) richtet sich nach den Neuwerten der Studioausstattung (z.B. Möbel, elektronische Geräte, PC, Telefonanlage, Vorräte usw.)
Für die Betriebs-Unterbrechungsversicherung steht bei normaler Mitversicherung im Antrag, die gleiche Summe wie in der o.g. Inhaltsversicherung zur Verfügung. Sollte die Summe nicht ausreichen, ist eine gesonderte Kalkulation möglich
Das ist bei uns die begehrteste Frage der letzten 35 Jahre. Sie lässt sich in 3 Szenarios teilen:
Kundin stürzt auf der Treppe und bricht sich das Bein weil…..
- Die Kosmetikerin die Treppe nass gewischt hat, die Treppe noch nicht trocken war und kein Hinweisschild aufgestellt wurde.
- die Treppe zu den gemieteten Räumen schadhaft war
- der Patient durch eigenes Ungeschick stolperte
Bei 2. Und 3. liegt kein Verschulden durch die Kosmetikerin vor, somit auch keine Leistung durch die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung!
Der Schaden muss uns gemeldet werden. Sie erhalten dafür ein spezielles Formular!
Als Berufshaftpflichtversicherer haben wir 2 Aufgaben:
1. Befriedigung berechtigter Ansprüche
Sollte ein von Ihnen verschuldeter versicherter Schaden vorliegen, werden wir die Entschädigungshöhe prüfen und an den Geschädigten leisten
2. Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wenn Schadenersatzansprüche nach unserer Meinung unbegründet sind, werden wir die Ansprüche abwehren. Die Abwehr erfolgt notfalls auch durch eine gerichtliche Klärung (passiver Rechtsschutz). Wir werden mit unseren Anwälten, auf unsere Kosten in Ihrem Namen die gerichtliche Entscheidung einfordern.
D.h.: Sämtliche Schadenersatzvorwürfe werden von uns geprüft und für Sie erledigt.
Eine Forderungsausfallversicherung ist ein Teil der Privathaftpflichtversicherung.
Es wird dadurch zusätzlich Versicherungsschutz gewährt, wenn Ihnen oder Angehörigen einem Angehörigen Ihrer Familie, durch eine dritte Person ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und die Forderung an den Schädiger nicht durchgeführt werden kann. Bspw. weil dieser keine bestehende Privathaftpflichtversicherung hat oder kein ausreichendes Vermögen verfügt.
Katzen sind im Bereich der Privathaftpflichtversicherung mitversichert (siehe Tarife, die eine Privathaftpflicht enthalten)
Für die Absicherung der Pferde ist eine extra Pferdehalterhaftpflichtversicherung pro Pferd abzuschließen.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist, wie der Name schon sagt, nur für den privaten Bereichfür den Versicherungsnehmer und seine Familie zuständig.
Der Versicherungsschutz für die freiberufliche Tätigkeit oder das selbstständige Gewerbe kann nur über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert werden!
Wir bieten Ihnen Kombinations-Tarife.
Grundsätzlich ist auch das mitversichert.
Sollten Sie allerdings selbst Hersteller von Kosmetikprodukten sein, können wir das ggf. nach Rücksprache mitversichern.
Achtung: Sollten Sie Kosmetikprodukte in großen Mengen kaufen, in kleinen Dosen abfüllen und mit Ihrem Label versehen, gelten Sie als Hersteller des Produktes und haften vollumfänglich.
Mein Lebens-/Ehe-Partner(in) ist auch Kosmetiker(in) brauchen wir 2 Berufshaftpflichtversicherungen?
Jeder selbständig bzw. freiberuflich Tätige haftet für die Schäden, die er in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit anrichtet, selbst.
Ehe- oder Lebenspartner können einen Gemeinschaftsvertrag zeichnen. In der Privathaftpflicht reicht für Ehe- bzw. Lebenspartner je Vertrag allerdings nur einmal der Einschluss.
Feste eigen angemietete Standorte sind nur in Deutschland abgesichert.
Gelegentliche Tätigkeiten im europäischen Ausland (z.B. Prominentenbegleitung als Make-Up-Artist usw.) ist mitversichert
Ich bin neben meiner Kosmetik-Tätigkeit auch noch als Massagetherapeutin tätig – brauche ich 2 Berufshaftpflichtversicherungen?
Nein, es werden keine 2 Berufshaftpflichtversicherungen benötigt.
Wir versuchen alle Tätigkeiten in einem Vertrag unterzubringen. Es bleibt auch bei einem Beitrag.
Nein, sämtliche Angestellte sind automatisch mitversichert.
Ich arbeite nebenberuflich bzw. nur einmal in der Woche – brauche ich da auch schon eine Berufshaftpflichtversicherung?
Ja, auch bei nur gelegentlicher, oder zeitlich nicht regelmäßiger Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 BGB) im vollen Umfang