Mein Lebens-/Ehe-Partner(in) ist auch Kosmetiker(in) brauchen wir 2 Berufshaftpflichtversicherungen?
Jeder selbständig bzw. freiberuflich Tätige haftet für die Schäden, die er in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit anrichtet, selbst.
Ehe- oder Lebenspartner können einen Gemeinschaftsvertrag zeichnen. In der Privathaftpflicht reicht für Ehe- bzw. Lebenspartner je Vertrag allerdings nur einmal der Einschluss.