Ich bin neben meiner Kosmetik-Tätigkeit auch noch als Massagetherapeutin tätig – brauche ich 2 Berufshaftpflichtversicherungen?
Nein, es werden keine 2 Berufshaftpflichtversicherungen benötigt.
Wir versuchen alle Tätigkeiten in einem Vertrag unterzubringen. Es bleibt auch bei einem Beitrag.