Nein, für die reine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis sind Sie über die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers mitversichert.
Achtung: Für gelegentliche und nebenberufliche Tätigkeiten auf eigene Rechnung bzw. auch für die unentgeltliche Tätigkeit haften Sie persönlich und brauchen in diesem Fall eine Berufshaftpflichtversicherung!