Ich arbeite nebenberuflich bzw. nur einmal in der Woche – brauche ich da auch schon eine Berufshaftpflichtversicherung?
Ja, auch bei nur gelegentlicher, oder zeitlich nicht regelmäßiger Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 823 BGB) im vollen Umfang