Wer in meiner Familie ist da noch mitversichert?
Wenn Sie zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung eine Privathaftpflicht mitversichern, gilt:
Mitversichert sind
- Ihr Ehepartner
- Ihr Lebenspartner (im gleichen Haushalt und unverheiratet)
- Unverheiratete minderjährige Kinder (auch Stief-/Adoptiv- und Pflegekinder)
- Unverheiratete volljährige Kinder während Schul- und Berufsausbildung
- Minderjährige Austauschschüler/Gastkinder im Haushalt
- Geistig und/oder körperlich behinderte volljährige Kinder im Haushalt
- Pflegebedürftige Familienangehörige im Haushalt
- Hausangestellte