Das ist bei uns die begehrteste Frage der letzten 35 Jahre. Sie lässt sich in 3 Szenarios teilen:
Kundin stürzt auf der Treppe und bricht sich das Bein weil…..
- Die Kosmetikerin die Treppe nass gewischt hat, die Treppe noch nicht trocken war und kein Hinweisschild aufgestellt wurde.
- die Treppe zu den gemieteten Räumen schadhaft war
- der Patient durch eigenes Ungeschick stolperte
Bei 2. Und 3. liegt kein Verschulden durch die Kosmetikerin vor, somit auch keine Leistung durch die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung!