In der Privaten Krankenversicherung können die gewünschten Leistungen frei gewählt werden.
- Versicherungsschutz im ambulanten Bereich (freie Arzt- und Heilpraktikerwahl)
- Versicherungsschutz im Krankenhaus (Wahl des Krankenhauses, Wahl der Unterbringung 1 oder 2 Bett-Zimmer, freie Arztwahl)
- Versicherungsschutz im Bereich der zahnärztlichen Versorgung (Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays)
- Krankentagegeldversicherung (Verdienstausfall) kann frei ab dem gewünschten Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden)